Magisterstudium – intern

Deutsche Sprache und Literatur
(in Kombination mit einem anderen Fach – Lehramt)

Zulassungsbedingungen für das Magisterstudium:
Die grundlegende Zulassungsbedingung für das Magisterstudium ist das Absolvieren des ersten Grades des Hochschulstudiums (Bachelorstudium) im gegebenen bzw. ähnlichen Studiengang. Im Falle einer Aufnahmeprüfung werden Kenntnisse und Sprachfertigkeiten geprüft, die die StudienbewerberInnen während des Bachelorstudiums erworben haben. Des Weiteren werden persönliche Voraussetzungen für das Studium, die Motivationsgründe sowie die bisherigen Studienergebnisse in Betracht gezogen.

Das Magisterstudium dauert in der Regel 4 Semester. Die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beendigung des Magisterstudiums sind mindestens 120 erworbene ECTS-Punkte in den vorgeschriebenen Fächern, die Verteidigung der Diplomarbeit und ein erfolgreiches Bestehen der Magisterprüfung in folgenden Fächern:

  • Didaktik und Methodik der deutschen Sprache und Literatur
  • Theorie und Geschichte der deutschen Literatur
  • Geschichte der deutschen Sprache

Themenbereiche zum Staatsexamen

Profil der AbsolventInnen des Magisterstudiums:
Nach einer erfolgreichen Beendigung des Magisterstudiums wird den AbsolventInnen der akademische Titel Magister (Mgr.) zuerkannt. Die AbsolventInnen des abgeschlossenen Magisterstudiums können als DeutschlehrerInnen in der Sekundarstufe in allen Schultypen (5.-14. Klasse), als ReferentInnen in diversen Behörden der Staatsverwaltung, als MitarbeiterInnen in kulturellen und wirtschaftlichen Institutionen u. Ä. arbeiten.

ANMELDETERMIN FÜR DAS AKADEMISCHE JAHR 2020/2021
– Magisterstudium 30.04.2021
– Anmeldeformular hier
– Nähere Informationen hier